Urfassung unserer Satzung. Mittlerweile geringfügig angepasst.

Bündnis 06

De Schiachn

Satzung

 

I.            Wer oder Was schiach ist, entscheidet der Ausschuss.

II.          Der Monatsbeitrag beträgt 6 €.

III.        Der Mitgliedsbeitrag ist per Dauerauftrag auf das Vereinskonto 9****9 einzuzahlen

IV.          Mit dem Monatsbeitrag wird das jährliche Sommerfeschdl finanziert und der Vereinsausflug unterstützt.

V.            Aufnahmegebühr ist ein Kasten Bier.

VI.          Bei Verlangen nach Ausstieg eines Gründungsmitglieds, muss dieses den Jahresbeitrag in Höhe von 72 € entrichten.

VII.        1-mal pro Monat findet eine Mitgliederversammlung + Ausschuss statt.

VIII.       Bierpreise in der Versammlung = 0,50 € pro Bier.

IX.          Der Ausschank von unalkoholischen Getränken ist strengstens untersagt
(Ausnahmen bei Beruflichen Hintergrund möglich).

X.            Die Versammlung darf erst nach offizieller Schließung verlassen werden.

XI.          Wünsche und Anträge der Mitglieder werden zur Kenntnis genommen, die Entscheidung liegt beim Ausschuss.

XII.        Spenden sind gerne gesehen.

XIII.       Satzungsänderungen sind nur dem Ausschuss vorbehalten. Dies ist aber nur dann möglich, wenn 100% Übereinstimmung im Ausschuss vorliegt.

XIV.        Der Supermarkt „Schlecker“ ist zu meiden.

XV.          Entscheidungen des Ausschusses können nicht angefochten werden.

XVI.        Das halten einer Freundin wird geduldet.

XVII.       Ausschuss ist nicht abwählbar.

XVIII.     Ist ein Mitglied mit der Gesamtsituation unzufrieden, z.B. Satzungspunkt, Ausschussentscheidungen, so kann er dies dem Ausschuss mitteilen und bei der nächsten Ausschusssitzung vortragen.

XIX.        Ausschuss kann bei Bedarf erweitert werden, dies kann nur bei 100% Übereinstimmung des Ausschusses erfolgen.

XX.          Bei merklich nachlassendem Interesse am Schiach sei, kann der Ausschluss vom Verein erfolgen. Bei Ausschluss doppelte Aufnahmegebühr an de Schiachn.

XXI.        Traditionen müssen gepflegt werden.

 

Strafen

1.  Abschlecken eines Derndls ist eine Sünde, falls nicht schiach, und zieht einen Geldbusn von 1 € mit sich.

 

2.  Dieser Busn erhöht sich pro Mitgliedskopf um 1 €, der diese Schandtat miterleben musste.

 

3.  Die Busn werden erst dann fällig, wenn die Mitglieder die dieses beobachten mussten, auf ihrem Mitgliedspfeiferl Alarm schlagen.

 

4.  Die Strafe verfällt, wenn der Sünder seinem Derndl, für jedermann ersichtlich, an den Busn no grabschd.

 

5.  Das aufgemachte Bier ist vollständig (0,5 l) auszutrinken.
Da Noagalkontrolleur muss dies bei nächster Sitzung melden.

 

6.  Sprüche die das Bayrischen Brauchtum in irgendeiner Form verletzen sind vom Ausschuss nach Ermessen zu bestrafen, die Höchststrafe ist der Monatsbeitrag.

 

7.  Huglfing abwertende Sprüche sind nicht zu tolerieren und werden ebenfalls bis zu einem Monatsbeitrag bestraft.

 

Traditionen

 

1.  Bei Begrüßung eines Mitgliedes ist diesem die Hand zugeben und das Wort „RESPEKT“ muss ausgesprochen werden. Dies gilt auch bei einer guten Idee oder Spruch.

 

2.  Gibt ein Mitglied eine destruktive Aussage, dann ist dies mit einem Klaps auf den Hinterkopf zu zeigen.

 

Der Ausschuss garantiert für unparteiische Behandlung

 ALLER Mitglieder und Handelt nicht nur im finanziellen Sinn

 

Dafür stehe ich mit meinem Namen

 

Johannes Schelle (1. Vorstand)